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Keine doppelte Liquidation aus dem Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/239ecolex 2000, 593 Heft 8 v. 1.8.2000

§ 1 IESG; § 11 IESG

Ein Übergang von Ansprüchen auf den Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds kommt nur insofern in Betracht, als diese Ansprüche überhaupt gegen den in Konkurs gegangenen Arbeitgeber bestehen. Eine Doppelliquidation zu Lasten des Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds ist jedenfalls unstatthaft.

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