§ 38 Kärntner AuftragsvergabeG; § 41 Kärntner AuftragsvergabeG
Nicht nur Baumeister, sondern auch Bauträger sind im Rahmen ihrer Befugnis zur Teilnahme an Ausschreibungen für (Generalunternehmer-)Bauaufträgen berechtigt.
OGH 10.11.1999, 7 Ob 272/99x
§ 38 Kärntner AuftragsvergabeG; § 41 Kärntner AuftragsvergabeG
Nicht nur Baumeister, sondern auch Bauträger sind im Rahmen ihrer Befugnis zur Teilnahme an Ausschreibungen für (Generalunternehmer-)Bauaufträgen berechtigt.
OGH 10.11.1999, 7 Ob 272/99x