§ 49 Abs 1 VwGG
Der VwGH stellte den Wirtschaftsprüfer dem Rechtsanwalt hinsichtlich des diesem gebührenden Aufwandsersatzanspruches gleich.
VwGH 23.3.2000, 99/15/0202
§ 49 Abs 1 VwGG
Der VwGH stellte den Wirtschaftsprüfer dem Rechtsanwalt hinsichtlich des diesem gebührenden Aufwandsersatzanspruches gleich.
VwGH 23.3.2000, 99/15/0202