§ 2 Abs 2 OÖ Gemeinde-GetränkesteuerG
Die Getränkesteuer für alkoholische Getränke steht im Widerspruch mit der Verbrauchersteurlichtlinie.
VwGH 30.3.2000, 2000/16/0116
§ 2 Abs 2 OÖ Gemeinde-GetränkesteuerG
Die Getränkesteuer für alkoholische Getränke steht im Widerspruch mit der Verbrauchersteurlichtlinie.
VwGH 30.3.2000, 2000/16/0116