§ 1 VereinsG; § 25 ÖGV-Satzung
Ein Vereinsmitglied hat keinen Anspruch auf Vereinsvermögen. Dies gilt umso mehr auch für ein ausgeschiedenes Mitglied. Der Autor geht in seiner Anmerkung auf die Frage ein, ob für einen Verein mit genossenschaftlichen Elementen anderes zu gelten hat.