§ 93 Abs 1 GmbHG
Die Berechtigung zur Stellung eines Löschungsantrages nach Liquidation der GmbH kommt nur den Liquidatoren, nicht jedoch den Gesellschaftern zu.
OGH 15.12.1999, 6 Ob 205/99m
§ 93 Abs 1 GmbHG
Die Berechtigung zur Stellung eines Löschungsantrages nach Liquidation der GmbH kommt nur den Liquidatoren, nicht jedoch den Gesellschaftern zu.
OGH 15.12.1999, 6 Ob 205/99m