Die nicht ausreichende Kapitalausstattung einer GmbH oder AG und die daraus resultierende Frage der Haftung von Gesellschaftern sind schon seit geraumer Zeit Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen. Das Gesetz erwähnt den Fall der Durchgriffshaftung infolge Unterkapitalisierung nicht ausdrücklich. Es erscheinen sohin die möglichen Rechtsgrundlagen und der Verschuldensnachweis einer Durchgriffshaftung als fraglich.