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Drohender Gebäudeabriss; Rechtsmissbrauch; Wohnungseigentümergemeinschaft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2004/20bbl 2004, 31 Heft 1 v. 1.2.2004

§ 1295 Abs 2 ABGB

Die von der Rechtsordnung intendierte Abwehr jeglichen Rechtsmissbrauchs (§ 1295 Abs 2 ABGB) kann die verschiedensten Maßnahmen rechtfertigen. Sie müssen nur der Schwere des Rechtsmissbrauchs angemessen sein. Gesellt sich zum Vorwurf der Schikane ein Verstoß gegen besondere Treuepflichten, ist zur Schadensabwehr auch ein Zwang zum Vertragsabschluss in Erwägung zu ziehen.

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