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Doppelverwertungsverbot

JudikaturAllgemeines StrafrechtJSt-Slg 2023/56JSt 2023, 451 Heft 5 v. 9.10.2023

§ 32 Abs 2 StGB, § 212 Abs 1 Z 1 StGB

Die erschwerende Wertung des Umstandes, dass die Tathandlungen zum Nachteil einer nahen Angehörigen begangen wurden, verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot, weil die angesprochene Täter-Opfer-Relation zu den Tatbestandselementen des § 212 Abs 1 Z 1 StGB zählt und solcherart bereits dessen Strafdrohung bestimmt.

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