( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 EStG ) Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann die Aufgabe seines Familienwohnsitzes auch dann nicht zugemutet werden, wenn sein Ehepartner ihn auf die Dauer der Entsendung an den Beschäftigungsort begleitet.
VwGH 07.08.2001, 2000/14/0122