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Dokumentation

AufsätzeÖBA 1999, 468 Heft 6 v. 1.6.1999

1. Verordnung der Übernahmekommission vom 9. März 1999 zum Übernahmegesetz (1. Übernahmeverordnung- 1. ÜbV)*)*)Quelle: Veröffentlichungsblatt der Wiener Börse AG, Nr. 48v 11. 3. 1999, 115. Veröffentlichung. Aus Platzgründen wurde auf den Abdruck der Formblätter Anhang 1 und 2 verzichtet.

Auf Grund der §§ 16 Abs 4, 19 Abs 4, 22 Abs 5, 23 Abs 2 und 24 Abs 2 des Übernahmegesetzes (ÜbG), BGBl I Nr 127/1998, wird verordnet:

1. Abschnitt Kontrollierende Beteiligung

§ 1. Eine kontrollierende Beteiligung liegt vor, wenn dem Beteiligten allein oder gemeinsam mit anderen Rechtsträgern (§ 23 ÜbG und 2. Abschnitt dieser Verordnung)

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