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Dienstzeugnis - Ausstellungsdatum

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 41infas 2012, 101 Heft 3 v. 1.5.2012

Aufgrund des urkundlichen Charakters des Zeugnisses gehört zum allgemeinen Zeugnisinhalt auch die Angabe des Ausstellungsdatums. Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz der Zeugniswahrheit ist stets das Datum des tatsächlichen Ausstellungstags im Zeugnis anzuführen.

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