( ASVG § 4 Abs 2, AlVG § 12 Abs 3 ) Ein als Stuckateur beschäftigter Geschäftsführer einer GmbH übt sein Beschäftigungsverhältnis nur dann in auch Arbeitslosenversicherungspflicht begründender, persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit aus, wenn er als Geschäftsführer wirtschaftlich und persönlich abhängig ist, gleich ob er für seine Geschäftsführertätigkeit gesondert entlohnt wird oder nicht.
VwGH 96/08/0171 v. 16.02.1999