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Dienstnehmerjubiläumsgeldrückstellungen - Höchstgerichtsbeschwerden wurden unzulässig (Arnold, SWK 15/1999, S 341)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 372 Heft 14 v. 15.7.1999

Die durch das AbgÄG 1998 neu eingefügte Z 33 lit b des § 124b EStG 1988 ermöglicht die Wiederaufnahme abgeschlossener Verfahren betreffend die Rückgängigmachung der Auflösung früher gebildeter Jubiläumsgeldrückstellungen. Laut Beschluss des VfGH vom 11.3.1999, B 3120/97-14, muss auch der Abgabepflichtige eine Wiederaufnahme beantragen, der zuvor den Bescheid mit einer Höchstgerichtsbeschwerde bekämpft hat. Eine derartige Beschwerde wird durch diesen Akt des Gesetzgebers nach der zitierten Entscheidung des VfGH nachträglich unzulässig, der VfGH nachträglich unzuständig.

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