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Dienstnehmerhaftung wegen Kompetenzüberschreitung

ARD 5233/5/2001 Heft 5233 v. 27.7.2001

( § 2 DHG ) Weitere Kompetenzüberschreitungen eines Bankfilialleiters bei Kontenüberziehung eines Kunden nach Ablehnung des Vorstandes zur weiteren Kreditgewährung stellen bei Beurteilung seiner Dienstnehmerhaftung grobe Fahrlässigkeit dar.

ASG Wien 16.11.2000, 13 Cga 222/94z, Berufung erhoben

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