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Dienstnehmerhaftung nach Handy-Unfall

ArbeitsrechtARD 4990/10/98 Heft 4990 v. 18.12.1998

( DHG § 2 Abs 1 ) Erleidet ein Arbeitnehmer mit dem Dienstfahrzeug (hier: Lkw) infolge Telefonierens mit einem Handy mit einem Mitarbeiter einen Verkehrsunfall, haftet er im Rahmen der Dienstnehmerhaftung für den Schaden.

Bundesarbeitsgericht/BRD 8 AZR 221/97 v. 12.11.1998

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