(ABGB § 1151) Regelmäßige Versicherungsakquisition durch einen Versicherungsvertreter für einen Versicherungsverband unter Bindung an ein Konkurrenzverbot stellt auch dann einen dienstnehmerähnlichen Werkvertrag dar, wenn der Versicherungsvertreter über einen Gewerbeschein verfügt und für die Auszahlung der Provisionen eine eigene GmbH & Co KG gegründet hat.
OGH 9 Ob A 9/96 v. 14.02.1996