Die Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, vom 12. 12. 2006, über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376/36), die bis 28. 12. 2009 von den Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen ist, hat neben ihrem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt auch Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen. Österreich hat durch eine Novelle der GewO 1994 einen der wichtigsten Punkte der DL-RL, nämlich die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung der Immobilientreuhänder - Nachweis dieser Versicherung bis spätestens 27. 8. 2008 - bereits umgesetzt. Angesichts verschiedener Vorbehalte bleibt allerdings die Integrationswirkung der DL-RL hin zu einer Europäisierung des gesamten Wohn- und Immobilienrechts in absehbarer Zeit beschränkt.