BMF 07 0101/16-IV/95 v. 07.12.1995
Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber eine Diensterfindungsvergütung als sonstiger Bezug ausgezahlt, bekommt aber in diesem Kalenderjahr keine laufenden Bezüge, weil er entweder bereits den Arbeitgeber gewechselt hat oder in Pension gegangen ist. Wie erfolgt die Besteuerung beim Arbeitgeber, wie erfolgt die Berücksichtigung der Diensterfindung bei der Veranlagung?