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Die Vorfälligkeitsentschädigung ist als Konventionalstrafe oder Reugeld zu qualifizieren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2010/1665ÖBA 2010, 767 Heft 11 v. 1.11.2010

§§ 909, 1336 ABGB

§ 33 Abs 8 BWG

§§ 1, 7, 12a KSchG.

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