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Die verweigerten Überstunden

Der praktische FallGünter Krapf , Matthias BallaDRdA 2002, 161 Heft 2 v. 1.4.2002

Sachverhalt

Arbeitnehmer (AN) Anton M arbeitete seit 15.10.1981 als Schlosser in einem Betrieb des Metall-Gewerbes (X-GmbH). Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde mit 1.1.2000 die Übernahme in das Angestelltenverhältnis vereinbart. Gleichzeitig wurde eine geringfügige Lohnerhöhung vereinbart, so dass sein Lohn ab diesem Zeitpunkt € 100,- über dem Kollektivvertrags-(KollV-)Mindestlohn gelegen ist. Dabei wurde geregelt, dass mit der über-kollv-lichen Bezahlung sämtliche Überstunden abgegolten seien.

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