Sachverhalt
Arbeitnehmer (AN) Anton M arbeitete seit 15.10.1981 als Schlosser in einem Betrieb des Metall-Gewerbes (X-GmbH). Aufgrund seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde mit 1.1.2000 die Übernahme in das Angestelltenverhältnis vereinbart. Gleichzeitig wurde eine geringfügige Lohnerhöhung vereinbart, so dass sein Lohn ab diesem Zeitpunkt € 100,- über dem Kollektivvertrags-(KollV-)Mindestlohn gelegen ist. Dabei wurde geregelt, dass mit der über-kollv-lichen Bezahlung sämtliche Überstunden abgegolten seien.