Der Akt verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist jene Form hoheitlichen Verwaltungshandelns, mit dem die Behörde unmittelbar in die Rechtssphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Dementsprechend kommt der Maßnahmenbeschwerde wesentliche Bedeutung für den Rechtsschutz zu. Gerade anhand der Frage, wie sich Bürger gegen Zwangs- und Gewaltakte von Behördenorganen zur Wehr setzen können, zeigt sich die Effektivität eines Rechtsstaates.