Der VwGH hat jüngst (Erkenntnis vom 28. Mai 1998, 96/15/0114) zur Frage der einkommensteuerlichen Erfassung von verdeckten Ausschüttungen bei Nichtgesellschaftern Stellung genommen. Danach kommt eine einkommenssteuerliche Erfassung im Rahmen des § 27 EStG nur beim Anteilsinhaber, nicht aber bei einem Nichtbeteiligten in Betracht. Bei letzterem müsste ein anderer Einkunftstatbestand des EStG die Grundlage für eine einkommenssteuerliche Erfassung abgeben.