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Die Bilanzierung von Homepages

SteuerrechtDavid GrünbergerRdW 2001/476RdW 2001, 440 Heft 7 v. 15.7.2001

Entgeltlich erworbene Homepages1)1)Zu Homepages, die zum Verkauf bestimmt sind (zB bei Webdesign-Unternehmen), vgl Schreyvogl, RWZ 2001/39, S 115 f. sind immaterielle Vermögensgegenstände und idR auf 3 Jahre abzuschreiben. Jede Homepage ist unter einer weltweit einzigartigen Domain zu erreichen. Erworbene Domains sind nicht abnutzbar.

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