Im Zuge der Deregulierung des Baurechts wurde die baurechtliche Benützungserlaubnis verfahrensrechtlich neu gestaltet. Im Mittelpunkt der Neugestaltung standen Maßnahmen der "Verfahrensprivatisierung", die die Baubehörden bei der Überprüfung der Bauausführung entlasten sollten. Der folgende Beitrag will die dadurch entstandene Gestaltungsvielfalt ersichtlich machen, die "neuen" charakteristischen Wesensmerkmale zusammenfassen sowie auf verfassungsrechtliche Grenzen der Verfahrensprivatisierung in diesem Bereich hinweisen.