Die Übernahmekommission hat zu zentralen Bestimmungen des Übernahmegesetzes 1) Verordnungen zu erlassen. Dazu zählen insbesondere die Festlegung der Schwelle, bei deren Überschreitung ein Pflichtangebot ausgelöst wird, nähere Bestimmungen über das gemeinsame Vorgehen, Ausnahmen von der Angebotspflicht für Kreditinstitute sowie die Regelung der Angebotsfristen2). Die Beschlussfassung über diese Fragen ist nunmehr erfolgt. Am 11. 3. 1999 wurde die 1. Übernahmeverordnung im Mitteilungsblatt der Wiener Börse AG veröffentlicht3)1.; sie ist damit am 12. 3. 1999 in Kraft getreten4). Die weiteren Verordnungen, zu deren Erlass die Übernahmekommission ermächtigt ist5), sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden.