Ab 1. 9. 2012 löst der Wertpapiervermittler den bisherigen Finanzdienstleistungsassistenten ab.1 Die wesentliche Neuerung ist gewerberechtlicher Natur: Der Wertpapiervermittler (WPV) ist ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis, während der Finanzdienstleistungsassistent (FDLA) ein freies Gewerbe war.