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Der Betriebsurlaub

ThemaArbeitsrechtMag. Bettina SabaraARD 6409/6/2014 Heft 6409 v. 7.8.2014

Viele Betriebe nehmen während der Sommermonate oder rund um Weihnachten und Neujahr eine Betriebssperre vor und schließen den Betrieb für alle bzw den Großteil der Arbeitnehmer. Nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes kann der Arbeitgeber einen Betriebsurlaub für die gesamte Belegschaft nicht einfach einseitig anordnen. Welche Grundsätze zu beachten sind, damit ein Betriebsurlaub rechtlich sicher über die Bühne gehen kann, wie er vereinbart werden kann und welche Alternativen es gibt, zeigt der folgende Beitrag auf.

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