Abweisung
§§ 14 Abs 2 Z 3, 21 Abs 4 bgld BauG 1997; § 25a Abs 3 lit c bgld RPlG
Ein Geschoß umfasst nach allgemeinem Sprachgebrauch die in einer Ebene liegenden Räume eines Gebäudes, die allseits über dem Gebäude liegen und nicht teilweise in das Gelände reichen.