Abweisung
§ 12 BauO Linz Wels 1887; § 61 Abs 1 oö BauO 1976
Ein Gebäude ist eine bauliche Anlage, durch die ein „allseits umschlossener“ Raum gebildet wird. Ein Freiraum von ca 10 cm Höhe unter dem Dach ändert nichts an der Qualifikation „allseits umschlossen“.