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Dauerrechtsverhältnis und Insolvenzanfechtung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/211ZIK 2022, 193 Heft 5 v. 9.11.2022

IO: § 28 Z 3, § 29 Z 1

Im Anfechtungsprozess sind nur durch Tatsachenbehauptungen gedeckte oder wenigstens indizierte Anfechtungsgründe zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0064598 [T1]; RS0037891). Der kl Insolvenzverwalter hat die angefochtene Rechtshandlung bestimmt zu bezeichnen (5 Ob 589/88; RIS-Justiz RS0064655).

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