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Dauernde Pflegebereitschaft bei Immobilität

SozialversicherungARD 4881/14/97 Heft 4881 v. 24.10.1997

( BPGG § 4 Abs 1, EinstV § 6 ) Die als Anspruchsvoraussetzung für die Pflegegeldstufe 4 geforderte „dauernde Bereitschaft“ zur Pflegeleistung hängt nicht davon ab, ob der Pflegebedürftige in der Lage ist, eine Glocke zum Herbeirufen einer Pflegeperson zu bedienen.

OGH 10 Ob S 2425/96g v. 28.01.1997

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