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Datenschutz für Umweltverschmutzer?

WirtschaftsrechtHarald E. TrettenbreinRdW 1989, 325 Heft 10 v. 1.10.1989

Unter dem Titel „Datenschutzrechtliche Schranken der Publizität umweltrelevanter Betriebsdaten“ (RdW 1988, 310) kommt Duschanek zu einem sehr weitreichenden Geheimhaltungsschutz für Emissionsdaten, Angaben über Sondermüllanfall und dergleichen, den er auf § 1 DSG stützt. Gegen diese Grundrechtsinterpretation, die im Ergebnis Umweltverschmutzern recht undifferenziert datenschutzrechtliche Schutzpositionen gewähren will, sollen im folgenden einige Argumente vorgebracht werden:

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