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Das Selbstbeurlaubungsrecht arbeitnehmerähnlicher Personen

ArtikelschauARD 4847/16/97 Heft 4847 v. 24.6.1997

Das Selbstbeurlaubungsrecht arbeitnehmerähnlicher Personen. Artikel von Karl von Hase und Mark Lembke, Heidelberg/BRD.

Nach § 2 deutsches Bundesurlaubsgesetz gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. (Betriebs-Berater 1997/1095, Heft 21) (

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