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Sachverständigenhaftung i.Z.m. behauptetem Behandlungsfehler

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2026/19DAG 2026, 41 - 42 Heft 2 v. 13.5.2026

Sachverständigenhaftung i.Z.m. behauptetem Behandlungsfehler. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Prozessparteien gegenüber nach § 1299 ABGB für die Folgen dieses Fehlers.

3 Ob 178/25k

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