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Erschwerende Faktoren und Erschwerniszuschlag im Pflegegeldrecht bis zum 15. Lebensjahr

berichtetAufsatzChristina WehringerDAG 2026/14DAG 2026, 32 - 34 Heft 2 v. 13.5.2026

Der Begriff "schwer" spielt im Pflegerecht bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern und Jugendlichen bei zwei unterschiedlichen Kriterien eine Rolle. Bestimmte Defizite können dazu führen, dass einzelne Pflegemaßnahmen besonders zeitaufwendig, mit besonderer Umsicht und Sorgfalt geleistet werden müssen oder die Gesamtpflegesituation durch die Schwere der Erkrankung/Behinderung insgesamt komplexer wird.

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