Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Es erscheint ganz selbstverständlich, dass Ärzt:innen genau wissen, welche Tätigkeiten ärztliches Handeln - sei es, Diagnose und Behandlungskonzepte mit Patient:innen zu besprechen, zu empfehlen oder zu veranlassen, oder sei es ein Gutachten zu bestimmten Rechtsfragen wie Fahrtauglichkeit, Pflegebedarf oder die Folgen eines Unfalls - umfasst, und entsprechend agieren.

