Wirksamkeit einer Patientenverfügung bei drohender Fremdgefährdung. Eine uneingeschränkte Umsetzung des grundsätzlich zu schützenden Willens einer vulnerablen Person stößt jedenfalls dort an ihre Grenzen, wo eine erhebliche Rechtsgutsbeeinträchtigung anderer Personen droht.
7 Ob 78/25h

