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Strafrechtliche Risiken bei ärztlichen Begutachtungen im Rahmen von Sterbeverfügungen

berichtetAufsatzAlois Birklbauer, Johannes ZahrlDAG 2025/49DAG 2025, 127 - 130 Heft 6 v. 16.1.2026

Zur Errichtung einer Sterbeverfügung ist die Begutachtung durch zwei Mediziner:innen erforderlich, die sowohl das Vorliegen der Krankheits- und Leidensvoraussetzungen beurteilen müssen als auch die ausreichende Entscheidungsfähigkeit der:des Sterbewilligen. An Fehler im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen geknüpft. Der vorliegende Beitrag stellt diese zusammenfassend dar.

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