Sämtliche Familienleistungen werden im Jahr 2025 der Inflation angepasst. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkinderzuschlag, Kinderbetreuungsgeld und Schulstartgeld werden mit dem Anpassungsfaktor 4,6 % erhöht. Außerdem wird auch die Dazuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe der Inflation angepasst.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.