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Zur Haftung von Sachverständigen

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2024/21DAG 2024, 46 Heft 2 v. 21.5.2024

Zur Haftung von Sachverständigen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens.

10 Ob 29/23x

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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