Zur Zurechnungsfähigkeit (§ 3 VStG). Die Frage, ob der Täter zur Tatzeit zurechnungsunfähig iSd § 3 Abs 1 VStG war, ist nach der stRsp des VwGH bei Vorliegen von Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit nur auf der Grundlage eines medizinischen Sachverständigengutachtens - idR aus dem Fachgebiet der Psychiatrie - von Amts wegen zu klären.
Ra 2023/02/0112