Erteilung der Lenkberechtigung durch den Amtsarzt. Es obliegt lediglich der Behörde als zuständigem Organ, eine Lenkberechtigung zu erteilen, nicht jedoch dem Amtsarzt.
Ra 2023/02/0049
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Erteilung der Lenkberechtigung durch den Amtsarzt. Es obliegt lediglich der Behörde als zuständigem Organ, eine Lenkberechtigung zu erteilen, nicht jedoch dem Amtsarzt.
Ra 2023/02/0049
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