Neben der fachlichen Expertise sind Sachverständige verpflichtet, unabhängig, frei von Befangenheit und unparteiisch neutral aufzutreten. Eine Voraussetzung, die selbstverständlich ist und - wie der Beitrag zeigt - doch in der Praxis immer wieder auf die Probe gestellt wird.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.