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Abschaffung der kalten Progression

beachtenAufsatzHans-Georg GoertzDAG 2022/49DAG 2022, 120 - 121 Heft 5 v. 15.11.2022

Im September 2022 beschloss die Bundesregierung mit dem "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II" die Abschaffung der kalten Progression ab 1. 1. 2023. Damit soll die schleichende Steuererhöhung der Vergangenheit angehören.

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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