Ist die Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem seine Person betreffenden Ablehnungsantrag zu honorieren? Grundsätzlich erfolgt keine Honorierung für eine Stellungnahme des Sachverständigen zu einem Ablehnungsantrag. Ausnahme: Der Ablehnungsantrag enthält Vorbringen zur Richtigkeit des Gutachtens, zu denen der Sachverständige umfangreich Stellung nimmt.
16 R 158/14v

