vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist die Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem seine Person betreffenden Ablehnungsantrag zu honorieren?

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2015/9DAG 2015, 24 Heft 1 v. 13.11.2014

Ist die Stellungnahme eines Sachverständigen zu einem seine Person betreffenden Ablehnungsantrag zu honorieren? Grundsätzlich erfolgt keine Honorierung für eine Stellungnahme des Sachverständigen zu einem Ablehnungsantrag. Ausnahme: Der Ablehnungsantrag enthält Vorbringen zur Richtigkeit des Gutachtens, zu denen der Sachverständige umfangreich Stellung nimmt.

16 R 158/14v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!