Gutachterbestellung im Strafprozess Der VfGH hat entschieden, dass § 126 Abs 4 Satz 3 StPO verfassungswidrig war. Nach dieser Bestimmung konnte ein Strafgericht einen Gutachter, der bereits im strafprozessualen Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig wurde, auch für das gerichtliche Hauptverfahren bestellen.
G 180/2014

