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Besonders zeitaufwendige körperliche Untersuchung

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2015/20DAG 2015, 48 Heft 2 v. 4.2.2015

Besonders zeitaufwendige körperliche Untersuchung. Eine Honorierung nach § 43 Abs. 1 lit. d GebAG steht nur bei einer besonders zeitaufwendigen, körperlichen, neurologischen oder psychiatrischen Untersuchung mit eingehender Begründung des Gutachtens zu.

18 Bs 35/15a

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