Bei Gutachten zur Ermittlung des Pflegebedarfs nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG) kommt es bei der Berücksichtigung von Pflegemaßnahmen wegen psychischer Behinderungen, Lernbehinderungen (FN ) oder psychiatrischer Erkrankungen immer wieder zu Unklarheiten. Die Begriffe Motivation (Motivationsgespräch), Anleitung und Beaufsichtigung werden in diesem Beitrag näher beleuchtet.

