§§ 34 ff GebAG regeln die Gebühr für Mühewaltung des Sachverständigen. Die praktizierten Tarife sind völlig antiquiert und benachteiligen Ärzte gegenüber anderen Berufsgruppen. Nach dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 ist die Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten als gesetzliche Gebührenordnung zu qualifizieren.

